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Niederzier

Umfassende Straßen- und Verkehrsmaßnahmen im Gemeindegebiet

Sperrung, Sanierung und neue Regelungen

Tagebaurandstraße (L 264) zwischen Jülich-Stetternich und Niederzier-Hambach ab 8.7. gesperrt

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen saniert ab Montag, 8.7., die Landesstraße L264 (Tagebaurandstraße) zwischen Jülich-Stetternich und Niederzier-Hambach auf einer Länge von rund 3,2 km. Gemeinsam mit der Fahrbahndecke wird auch der begleitende Rad-/Gehweg saniert. 

Die Landesstraße L264 und der bestehende Rad-/Gehweg werden zwischen der Einmündung zum Forschungszentrum Jülich und der Kreuzung L264/L12 bis voraussichtlich 16.8. vollgesperrt. Ebenfalls sind alle Zufahrten, die sich innerhalb des Baufeldes befinden, während der Bauarbeiten gesperrt. Die Zufahrt zum Forschungszentrum Jülich über die L264 ist während der Bauarbeiten nur aus Richtung Stetternich möglich.

Der Verkehr zwischen Jülich und Niederzier wird über Stetternich, Jülich, die Bundesstraße B56 und Hambach (K22) umgeleitet. (U1/U2)

Der Radverkehr wird ab Forsthaus Lindenberg im Nahbereich durch den Lindenberger Wald und über den Wandererparkplatz Hambach umgeleitet.

Rathausstraße in Niederzier ab der Einmündung Breite Straße bis zur Ellbachbrücke ist künftig als Einbahnstraße ausgewiesen

Die Rathausstraße in Niederzier kann zwischen der Einmündung Breite Straße bis zur Ellebachbrücke ab sofort aufgrund einer neuen Einbahnstraßenregelung nur noch in Fahrtrichtung Ellebachbrücke befahren werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Radfahrer.

Der zwischen Kölnstraße und Ellebachbrücke gelegene Straßenabschnitt sowie der Bereich von der Ellebachbrücke in Richtung Taubenforst ist nach wie vor in beiden Richtungen befahrbar.

Bestehende Halteverbotsregelungen in der St.-Thomas-Straße in Ellen modifiziert

Im Bereich der St.-Thomas-Straße auf Höhe der Hausnummern 29 und 42-44 wurden bestehende Halteverbotsregelungen räumlich ausgeweitet. Dies war erforderlich, um Befahrungsprobleme für Fahrzeuge der Müllabfuhr künftig zu verhindern. Bei der Maßnahme wurde darauf geachtet, möglichst wenig öffentlichen Parkraum in Anspruch zu nehmen. Im Sinne einer möglichst reibungslos funktionierenden Müllabfuhr für betroffene Anwohner in diesem Bereich wird um Beachtung gebeten.

Öffentlicher Parkplatz in der Wiesenstraße in Selhausen entfallen

Am Beginn der innerhalb der Wiesenstraße in Selhausen gelegenen Stichstraße (zwischen den Wohnhäusern Nr. 27 und 29) wurde eine öffentliche Parkfläche innerhalb des dortigen verkehrsberuhigten Bereichs demarkiert. Somit ist das Parken in diesem Bereich nicht mehr zulässig. Auch diese Maßnahme ist im Sinne einer besseren Befahrbarkeit der Stichstraße durch Fahrzeuge der Müllabfuhr notwendig.

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