Diese Einrichtungen werden montags bis freitags für die Nutzung durch Vereine, Vereinigungen und kirchlichen Einrichtungen vorbehalten.
Die Nutzung am Wochenende ist ebenfalls in erster Linie den örtlichen Vereinen und Vereinigungen vorbehalten.
An freien Tagen (Wochenende) können diese Einrichtungen (außer DGH Oberzier) auch für folgende Familienfeste angemietet werden:
- Hochzeit, Silberhochzeit, Goldhochzeit, Diamantenhochzeit, Eisenhochzeit
- Kindtaufe
- Altersjubiläum (Vollendung des 30. und jedes folgenden Lebensjahrs)
- Berufsjubiläum (25, 40 und 50 Jahre)
- Geschäfts- und Firmenjubiläum ohne gewerblichen Charakter
- Beerdigung
Anträge zur Anmietung der einzelnen Einrichtungen können bei der Gemeindeverwaltung (Sport- und Kulturamt / Telefon: 02428/84-302) gestellt werden. Hier erfahren Sie auch Einzelheiten zu den Nutzungsgebühren und zu freien Terminen.